Bautreuhand
als Immobilien- oder Bau-Treuhänder stellen wir die ordnungsgemässe Projektabwicklung sicher…
- Wahrung der Interessen der Bauherrschaft gegenüber Dritten
- Überwachung des Baufortschrittes
- Wahrung der Interessen der finanzierenden Bank
- Gewährleistung eines kontrollierten und ordnungsgemässen Mitteleinsatzes
- Überwachung des Budgets (Kostenvoranschlag)
- Überwachung der Handwerkerverpflichtungen
- Visierung und Freigabe von Zahlungsanweisungen
- Kontrolle der Baubuchhaltung
- Sicherstellung der steuerlichen Verbindlichkeiten
eine bautreuhänderische Begleitung ist vor allem in Fällen angezeigt, in welchen Bauherrschaft und Käuferschaft nicht dieselbe Partei sind.