Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Version gültig ab 01.07.2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der AdNovo GmbH (folgend AdNovo genannt) und seinen zugehörigen Firmen einerseits sowie den Güter- und Dienstleistungsanbietern bzw. den Nachfragern oder Kunden anderseits. Die AGB werden ergänzt durch die publizierten Bestimmungen „Datenschutz“ und „Impressum“.

1. Prinzip der expliziten oder impliziten Anerkennung der AGB

Die vorliegenden AGB werden von Anbietern oder von Kunden/Nachfragern (nachfolgend auch Benutzer genannt) entweder explizit beim Verkehr über die Webseite von AdNovo bestätigt oder implizit in Form einer selbstgewählten Zusammenarbeit mit AdNovo anerkannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit keine explizite Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Lieferanten bzw. den Nachfrager oder Benutzer. Die AGB entfalten ihre Gültigkeit unabhängig davon, ob in einem mündlichen oder schriftlichen Vertragsverhältnis ausdrücklich darauf verwiesen wurde.

2. Leistungsangebot von AdNovo

AdNovo bietet unter adnovo.ch im World Wide Web sowie auf anderen geeigneten Distributionskanälen verschiedene Dienstleistungen und Informationen im Bereich Immobilien an. Ferner bietet adnovo.ch insbesondere Verkäufern und Vermietern die Möglichkeit über adnovo.ch ihre Immobilien bzw. Informationen auf dem freien Markt anzubieten. Derartige Publikationen werden ausschliesslich durch AdNovo selbst redigiert und veranlasst.

3. Es gilt schweizerisches Recht

Das gesamte Angebot von adnovo.ch und subsidiär der über die gängigen Vertriebs- und Kommunikationskanäle (Telefon, Briefpost, Mail etc.) angebotenen Dienstleistungen richtet sich an Benutzer, die in der Schweiz domiziliert sind, ist dies nicht der Fall, so ist auf jeden Fall Schweizer Recht anwendbar.

4. Zugang zum Leistungsangebot

Der technische Zugang zum gesamten Leistungsangebot von adnovo.ch und subsidiär der Mailinfrastruktur erfolgt mittels eines vom Benutzer selbst gewählten Internetzugangs. Für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Zugang erforderlichen technischen Vorkehrungen trägt der Benutzer die Verantwortung ausschliesslich selbst. AdNovo übernimmt zudem keine Gewähr für die technische Verfügbarkeit der Website von adnovo.ch oder der anderen für die Kommunikation erforderlichen Infrastruktur. Jede Haftung von AdNovo für Schäden, die dem Benutzer infolge mangelnder oder fehlender Verfügbarkeit der Webseite oder der Kommunikationsinfrastruktur entstehen, wird ausdrücklich wegbedungen.

5. Pflichten des Benutzers

Der Benutzer verpflichtet sich, die ihm durch AdNovo anvertrauten Informationen mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Der Benutzer hat alle von ihm eingegebenen oder zu übertragenden Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Verantwortung der gesendeten Daten bleibt bis zur Bestätigung durch das System beim Benutzer.

6. Immobiliensuchende, Erfolgshonorar

Benutzer bzw. Nachfrager, welche die Wunsch-Daten einer gesuchten Immobilie auf adnovo.ch erfassen, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei der erfolgreichen Vermittlung einer passenden Immobilie (beurkundeter Kaufvertrag oder unterzeichneter Mietvertrag liegt vor) ein Vermittlungshonorar in % des Kaufpreises oder der Jahresmiete fällig werden kann. Es betrifft dies auch Objekte, welche der Nachfrager momentan von bzw. über AdNovo gemietet hat.

7. Bewertungs-Anfragende

Benutzer bzw. Nachfrager, welche eine Bewertungs-Anfrage über adnovo.ch erfassen, erklären sich ohne anderslautende Vereinbarung damit einverstanden, dass AdNovo für die Erfüllung dieser Dienstleistung eine Liegenschaftsbesichtigung des Objektes vornehmen und nach Durchführung der Bewertung eine Verkaufsofferte erstellen kann. Sollte der Benuztzer/Nachfrager keine Verkaufsofferte wünschen, so ist der Bewertungsaufwand zu ortsüblichen Konditionen pauschal abzugelten. Aktuell kommt im Einzelfall ein Honorar von mindestens CHF 350 exkl. MWST zur Anwendung.

8. Vermieterschaft

Der Auftraggeber bzw. Nachfrager stellt AdNovo alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese werden von AdNovo bedarfsgerecht aufbereitet und Interessenten angeboten. Alle Kosten und Aufwendungen für die Vermarktung auf den von AdNovo gewählten und vorgeschlagenen Immobilien-Portalen und anderen Medien gehen zu Lasten von AdNovo und sind für den Auftraggeber somit kostenfrei. Wählt der Kunde darüber hinaus zusätzliche Portale oder Medien, welche AdNovo im vertraglichen Kostenumfang nicht berücksichtigt, so gehen die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die Dienstleistungen von AdNovo sind solange kostenfrei, bis ein Mietinteressent durch die Vermittlung von AdNovo einen rechtsgültigen Mietvertrag unterzeichnet hat. Sobald dies der Fall ist, wird die vereinbarte Vermittlungsgebühr innerhalb von maximal zehn Tagen fällig. Bricht eine Vermieterschaft die Zusammenarbeit mit AdNovo ab und wird im späteren Verlauf das zu vermittelnde Objekt an einen bereits zuvor nachweislich von AdNovo vermittelten Interessenten vermietet, so ist von Seiten der Vermieterschaft das volle Vermittlungshonorar geschuldet.

9. Mietinteressent / Mieterschaft

Die Angaben in den Angeboten von AdNovo sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind durch den Mietinteressenten nachzuprüfen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird, soweit gesetzlich zugelassen, keine Haftung übernommen. Objekte werden jeweils mehreren Interessenten angeboten. Ein Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten. Grundsätzlich werden die Vermittlungshonorare vom Vermieter entrichtet. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eines Mietobjektes kann zusätzlich eine mieterseitig zu Gunsten AdNovo zu entrichtende Vermittlungsgebühr fällig werden. Dieses Honorar wird vor einer Vermittlung mündlich oder schriftlich (Email genügt) zwischen AdNovo und dem Mietinteressenten vereinbart und ist nach Abschluss des Mietvertrages innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Mit der Anerkennung dieser AGB, erklärt sich ein Mietinteressant einverstanden, dass auf eine erfolgreich vermittelte Immobilie fallweise eine zusätzliche Vermittlungsgebühr zur Zahlung fällig werden kann.

10. Verkäuferschaft

Der Auftraggeber bzw. Nachfrager stellt AdNovo alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese werden von AdNovo bedarfsgerecht aufbereitet und Interessenten angeboten. Alle Kosten und Aufwendungen für die Vermarktung auf den von AdNovo gewählten und vorgeschlagenen Immobilien-Portalen und anderen Medien gehen zu Lasten von AdNovo und sind für den Auftraggeber somit kostenfrei. Wählt der Kunde darüber hinaus zusätzliche Portale oder Medien, welche AdNovo im vertraglichen Kostenumfang nicht berücksichtigt, so gehen die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die Dienstleistungen von AdNovo sind solange honorarfrei, bis ein Kaufinteressent durch die Vermittlung von AdNovo einen rechtsgültigen Kaufvertrag (notarielle Beurkundung) unterzeichnet hat. Sobald dies der Fall ist, wird die vereinbarte Vermittlungsgebühr innerhalb von maximal zehn Tagen fällig. Bricht eine Verkäuferschaft die Zusammenarbeit mit AdNovo ab und wird in den darauffolgenden 24 Monaten das zu vermittelnde Objekt durch die Verkäuferschaft direkt an einen bereits zuvor nachweislich von AdNovo vermittelten Interessenten verkauft, so ist die volle Vermittlungsgebühr geschuldet.

11. Verkaufsobjekt

Vor Inangriffnahme eines Verkaufs legen Verkäuferschaft und AdNovo die Rahmenbedingungen in Bezug auf den inneren und äusseren Objektzustand fest. Während der Dauer eines durch AdNovo durchzuführenden Verkaufs hat die Verkäuferschaft sicherzustellen, dass sich das zu verkaufende Objekt jederzeit in einem verkaufsfähigen und gut präsentierbaren Zustand befindet. Dies schliesst ausdrücklich auch das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft sowie auch die Umgebung und den Zustand des Gartens und des Rasens mit ein. Eine bewohnte Liegenschaft muss vor einer Besichtigung im inneren aufgeräumt, gut geputzt und gelüftet sein. Bei Raucherliegenschaften sind gesonderte Massnahmen zu treffen. Besichtigungen finden jeweils in Abwesenheit der Bewohner (Eigentümer oder Mieter) statt. Es ist fallweise AdNovo überlassen, ob Gruppen- oder Einzelbesichtigungen durchgeführt werden.

12. Kaufinteressent/Käufer

Die Angaben in den Angeboten von AdNovo sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind nachzuprüfen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird, soweit gesetzlich zugelassen, keine Haftung übernommen. Objekte werden jeweils mehreren Interessenten angeboten. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Grundsätzlich werden die Vermittlungshonorare vom Verkäufer entrichtet. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eines Kaufobjektes kann zusätzlich eine käuferseitig zu Gunsten AdNovo zu entrichtende Vermittlungsgebühr fällig werden. Dieses Honorar wird vor einer Vermittlung mündlich oder schriftlich (Email genügt) zwischen AdNovo und dem Kaufinteressenten vereinbart und ist nach Abschluss des Kaufvertrages innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Mit der Anerkennung dieser AGB, erklärt sich ein Kaufinteressant einverstanden, dass auf eine erfolgreich vermittelte Immobilie fallweise eine zusätzliche Vermittlungsgebühr zur Zahlung fällig werden kann.

13. Verwaltungsmandate (Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, Renditeliegenschaften)

Aufträge im Rahmen eines Verwaltungsmandates werden von AdNovo gemäss Vorgabe der Vereinbarung abgewickelt und zu Pauschalkonditionen in Rechnung gestellt. Es liegt in der Natur der Sache, dass es von Rechnungsjahr zu Rechnungsjahr bei der Verwaltung zu Aufwand-Schwankungen kommen kann. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese über das mehrjährige Mandat ausgleichen. Verwaltungs-Aufgaben, welche nicht Bestandteil der Vereinbarung bzw. des Pauschalhonorars sind, können von AdNovo grundsätzlich in Regie abgerechnet werden. Wird AdNovo von einer Eigentümerschaft oder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft oder einem einzhelnen Stockwerkeigentümer und/oder der involvierten Versicherung für die Leitung, Begleitung und Abwicklung von ausserordentlichen Aufträgen beigezogen, so können Aufwände von AdNovo gegenüber dem betreffenden Auftraggeber nach Aufwand zu aktuell gültigen Tageskonditionen verrechnet werden.

Ausserordentliche Aufwände bei Schadenfällen:

Im Pauschalhonorar enthalten ist lediglich die Anmeldung und Auftragsdisposition einfacher Schadenfälle. Die Übernahme des Schadenmanagements (Terminkoordination für Schadenaufnahme, Offert- und Auftragsdisposition, Gegenofferten, Rechnungskontrolle) ist bei komplexen Schadenfällen mit fünf und mehr Spezialisten, wie bspw. Wasserschäden, nicht durch das Pauschalhonorar gedeckt. Ebenso nicht gedeckt sind grössere regionale Elementarschaden-Ereignisse, welche sich über zahlreiche Liegenschaften erstrecken (bspw. Sturm, Unwetter, Hagel, Flut etc.) und/oder eine aufwändige Terminkoordination, Offerteinholung und eine Sanierungsbegleitung inklusive Abnahme erfordern. Bei solchen Ereignissen wird in Abhängigkeit des Schadenumfangs und des Aufwands von AdNovo mit der involvierten Versicherung eine Kostenbeteiligung oder wenigstens die Übernahme des Schadenmanagements auf Seiten der Versicherung angestrebt.

14. Bevollmächtigungen durch Stockwerkeigentümer

Das Gewaltentrennungsprinzip verbietet es AdNovo im Zuge von Verwaltungsmandaten anlässlich der Jahresversammlung als bevollmächtigte Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft und gleichzeitig als Vollmachtsnehmer eines einzelnen Stockwerkeigentümers aufzutreten. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Vertretungen aus dem privaten Umfeld oder andere Stockwerkeigentümerschaften zu bevollmächtigen.

15. Schriftliche Korrespondenz über E-Mail

Von AdNovo zugestellte Mails sind nur rechtsgültig mit einer digitalen Signatur. Von Dritten zugestellte Mails ohne digitale Signatur betrachtet AdNovo grundsätzlich als nicht vertrauenswürdig. Derartige Mails werden vom Mailserver von AdNovo als SPAM-Mail erkannt und klassiert und innerhalb einer vordefinierten Zeit endgültig gelöscht.

Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Mail-Kommunikation mit AdNovo die ausdrückliche Anerkennung der vorliegenden AGB voraussetzt. Auf diesen wichtigen Punkt wird deshalb mit jedem Mail ausdrücklich aufmerksam gemacht.

16. Kommunikation über Instant Messaging-Dienste

Instant Messaging-Dienste wie WhatsApp, SMS und dergleichen werden von AdNovo i.d.R. nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch angewendet. Aus Gründen der mangelhaften Datenspeicherung aber auch der personengebundenen, ineffizienten und teilweise unsicheren Handhabung betrachtet AdNovo diese nicht als festen Bestandteil der von AdNovo dauerhaft einsetzbaren Kommunikationsinfrastruktur. AdNovo kann deshalb nicht garantieren, dass auf entsprechende Instant Message-Meldungen überhaupt oder innerhalb nützlicher Frist reagiert werden kann. Sofern der Kunde AdNovo mittels instant Messaging-Diensten einen rechtsgültigen Auftrag oder eine Instruktion erteilt, erwartet AdNovo zur zweifelsfreien Bestätigung noch einen Anruf und/oder ein Bestätigungs-Mail.

17. Von Kunden mündlich erteilte Aufträge

Unabhängig der Dienstleistung gelten gegenüber AdNovo für mündlich erteilte Aufträge grundsätzlich die genau gleichen Regeln, wie wenn diese schriftlich erteilt worden wären. Bei der Erteilung mündlicher Aufträge ist AdNovo nicht verpflichtet eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erstellen. Ohne anders lautende Vereinbarung werden Aufträge, welche nicht auf der Grundlage eines Servicevertrages erteilt wurden, nach Aufwand abgerechnet.

18. Offertanfragen an Drittanbieter

AdNovo holt bei Bedarf für sich oder im Auftrag von Kunden Offerten bei Anbietern oder Zulieferern ein. Dabei setzt AdNovo voraus, dass sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Erbringung derartiger Dienstleistungen ohne ausdrücklichen Hinweis des Drittanbieters unverbindlich und kostenfrei sind.

19. Wirtschaftliche Verbindungen

AdNovo verpflichtet sich im Vorfeld von Offertanfragen oder Auftragserteilungen z.H. von Drittanbietern allfällige wirtschaftlichen Verbindungen gegenüber ihren Kunden offenzulegen.

20. Ausführung von Aufträgen durch Drittanbieter in Regie

Aufträge, welche von Anbietern in Regie ausgeführt werden, sind grundsätzlich nur rechtsgültig mit einem durch den Auftraggeber gegengezeichneten Regierapport. Sollte ein solcher Rapport nicht vorliegen oder dieser liegt vor und ist nicht unterzeichnet, so gilt, dass eine Forderung in vollem Umfang bestritten werden kann. Es ist die Pflicht des Leistungserbringers dafür besorgt zu sein, dass seine Leistung unmittelbar nach Ausführung rapportiert und gegengezeichnet wird.

21. Vermittlung von Käuferschaften bei Immobilien-Verkäufen

Sofern AdNovo direkt von einem Kunden mit einem Verkauf mandatiert wird, werden von AdNovo an private oder professionelle Vermittler grundsätzlich keine Honorare für vermittelte Käuferschaften entrichtet. Erwartet ein Vermittler ein Honorar, so hat er sich mit AdNovo vor Bekanntgabe von potenziellen Kaufinteressenten über die Höhe, die Berechnungsgrundlage bzw. die Art und Weise der Berechnung des Vermittlungshonorars sowie den Zeitpunkt der Abgeltung schriftlich zu einigen. Werden potenzielle Käuferschaften ohne schriftliche und gegengezeichnete Vereinbarung mitgeteilt, gilt eine Vermittlung als nicht gegeben und somit auch nicht als rechtskräftige Grundlage für Honorarforderungen. AdNovo ist im Zuge einer Vermittlung nicht verpflichtet ausdrücklich auf dieses Passus aufmerksam zu machen. Die Vermittlung von im Zuge eines konkreten Geschäfts bereits bei AdNovo oder ihrer Kundschaft vorliegenden Kontakten wird grundsätzlich nie entschädigt.

Wird rechtskräftig auf eine Vermittlung eingetreten, so hat die vermittelnde Partei eine Treuepflicht. Im Rahmen dieser Pflicht sind die Interessen von AdNovo und Ihrer Kundschaft sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es der vermittelnden Partei obliegt, im Zuge von Verhandlungen direkte Kontakte zwischen einem Kaufinteressenten und der Kundschaft von AdNovo zu vermeiden. Sollte dies wider Erwarten eintreten und sollte ein Verkauf an den Kaufinteressenten unter derartigen Bedingungen letztlich trotzdem zustande kommen, gilt die Vermittlung als nicht rechtskräftig vollzogen und somit auch nicht als entschädigungspflichtig.

22. Konditionen und Zahlungstermine

Die Leistungen von AdNovo werden entweder auf Festpreisbasis, in Prozenten einer bestimmten Auftragssumme oder nach Aufwand verrechnet. Die Höhe der Konditionen ist markkonform. Die Berechnung richtet sich in erster Linie nach der Auftragsgrösse, der strategischen Zusammenarbeit sowie der Erfolgs- und Risikobeurteilung. Auftragserfüllungen zur Unzeit werden mit Zeitzuschlägen belastet (Nach- und Samstagsarbeit mit 50 %, Sonntagsarbeit mit 100 %).  Erfolgs-basierte Honorare, sind i.d.R. zehn Kalendertage nach Erfüllung des vertraglich geforderten Leistungszustands geschuldet. Festpreishonorare oder Honorare nach Aufwand berechtigen AdNovo in Abhängigkeit der erbrachten Leistungen Zwischenrechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu stellen.

23. Immobilien-Plattformen

Grundsätzlich sind sämtliche von AdNovo aufgeführten Plattformen im Erfolgshonorar enthalten. Dabei legt AdNovo fest, auf welchen Immobilienplattformen inseriert wird. Werden die von AdNovo auf bestimmten Plattformen publizierten Inserate ohne Erlaubnis von AdNovo kopiert, so übernimmt AdNovo für diese Publikationen keine Haftung. Für betrügerisch unter Verwendung des Namens von AdNovo erstellte Publikationen (sogenannte Lockvogel-Angebote), lehnt AdNovo jegliche Haftung ab. Grundsätzlich sind nur von AdNovo unter AdNovo-Mail-Adressen mit digitaler Signatur verschickte Mails verbindlich. Für Mails mit Bezug zu einem betrügerischen Angebot, welche mit einer nicht von AdNovo geführten Mailadresse oder unter Missbrauch von AdNovo-Mailadressen ohne digitale Signatur beantwortet werden, wird jegliche Haftung abgelehnt.

24. Vorbehaltene Rechte

AdNovo behält sich jederzeit Änderungen des Leistungsangebotes vor. Dazu gehört auch das Recht, die Website von AdNovo jederzeit zu ergänzen, Informationen zu ändern oder sogar zu löschen. Dazu zählt auch das Löschen von Benutzer-Accounts.

25. Ausländische Gesetze/Import- und Exportbeschränkungen

Der Benutzer von adnovo.ch nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Benützung der Website und der Kommunikationsinfrastruktur aus dem Ausland unter Umständen ausländisches Recht verletzen kann. Es ist Sache des Benutzers, sich darüber zu informieren. AdNovo lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.

26. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten

Teile der Plattform bzw. bestimmte Dienstleistungen werden nicht durch AdNovo selbst bereitgestellt. Für die Beanspruchung dieser Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. AdNovo hat auf diese keinen Einfluss.

27. Datenschutzbetimmungen von AdNovo

Mit der Anerkennung der AGB, akzeptiert der Benutzer gleichzeitig auch die auf adnovo.ch publizierten Datenschutzbestimmungen von AdNovo.

28. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen – Teilnichtigkeit

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von adnovo.ch regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden Anschluss an adnovo.ch. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.

29. Ausschluss der Haftung

AdNovo ist nicht gesetzlicher Vertreter des Anbieters und übernimmt gegenüber den involvierten Parteien keine Haftung für die ordnungsgemässe Erfüllung von zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Verträgen, auch wenn diese auf der Basis von Angeboten von AdNovo zustande gekommen sind. Ebenso übernimmt AdNovo keine Haftung für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und daraus entstehende Schäden.

Im Weiteren übernimmt AdNovo keinerlei Verantwortung für Netzverbindungen, eingesetzte Endgeräte oder den technischen Zugang zum Leistungsangebot von AdNovo. Unabhängig des eingesetzten Endgeräts schliesst AdNovo die Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Benützung des Internets entstehen, aus. AdNovo behält sich bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die Dienstleistungen von adnovo.ch zum Schutz der Benutzer bis zu deren Behebung zu unterbrechen oder die Anwendungsbedingungen zu ändern. Für aus einem Unterbruch oder aufgrund einer Sperre allfällig entstandenen Schaden übernimmt AdNovo keine Haftung.

30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen auf adnovo.ch ist am Sitz von AdNovo.

31. Änderungen des Vertrags, rechtliche Grundlagen

AdNovo behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, inkl. Der gültigen Datenschutzbestimmungen und Disclaimer für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website von adnovo.ch veröffentlicht sind. Sollten diese aus Gründen, welche AdNovo nicht beeinflussen kann nicht mehr nachvollziehbar sein, so gelten im Zweifelsfall die aktuellen Bedingungen.

32. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorliegenden Bedingungen nicht oder noch nicht den gesetzlichen Grundlagen oder den Begebenheiten des Marktes entsprechen, so ist diese Feststellung gegenüber adnovo.ch schriftlich anzuzeigen. Nach entsprechender Prüfung wird die Bedingung zu gegebener Zeit angepasst oder integriert. AdNovo ist nicht verpflichtet, einen entsprechenden Schriftverkehr darüber zu führen.